Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschlüssen vom 11.10.2017 die Besoldung der Berliner Landesbeamten für die Besoldungsgruppen A7 – A9 für unterschiedliche Jahreszeiträume als verfassungswidrig zu niedrig erachtet und die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Aktenzeichen: OVG 4 B 33.12, 4 B 34.12).
In der Begründung folgt das Oberverwaltungsgericht ersichtlich den kürzlich ergangenen Vorlagebeschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts mit der Argumentation, dass sich die Beamtenbesoldung eines A 4 – Beamten vom Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung jedenfalls um 15 % abheben müsse, was im Land Berlin in der untersten Besoldungsgruppe nicht eingehalten worden sei. Dies führe dann wegen des sog. Abstandsgebotes zu Verwerfungen auch in den höheren Besoldungsgruppen.
Mit den neuen Beschlüssen gibt das OVG seine vorherige Rspr. auf, die wir im Wege der Revision beim Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hatten, was dort zu den Vorlagebeschlüsssen vom 22.09.2017 geführt hatte (auf dieser Seite).
Näheres zu den Beschlüssen des OVG Berlin-Brandenburg findet sich in der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts.