Archiv der Kategorie: Rechtsprechung

EuGH, Urteil v. 8.07.2010, C-246/09 (Bulicke)

 EuGH, Urteil v. 8.07.2010, C-246/09 (Bulicke)

Frist für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen Altersdiskriminierung – Verschlechterungsverbot – EGRL 78/2000 Art. 8 und 9

Tenor

1. Das Primärrecht der Union und Art. 9 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Verfahrensvorschrift nicht entgegenstehen, wonach derjenige, der bei der Einstellung wegen des Alters diskriminiert worden ist, seine Ansprüche auf Ersatz des Vermögens- und Nichtvermögensschadens gegenüber demjenigen, von dem diese Diskriminierung ausgeht, innerhalb von zwei Monaten geltend machen muss, sofern

– zum einen diese Frist nicht weniger günstig ist als die für vergleichbare innerstaatliche Rechtsbehelfe im Bereich des Arbeitsrechts,

– zum anderen die Festlegung des Zeitpunkts, mit dem der Lauf dieser Frist beginnt, die Ausübung der von der Richtlinie verliehenen Rechte nicht unmöglich macht oder übermäßig erschwert.

Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob diese beiden Bedingungen erfüllt sind.

 

EuGH, Urt, v. 8. Sept. 2011, C-2097/10 und C 298/10 (Tenor)

EuGH, Urt, v. 8. Sept. 2011, C-2097/10 und C 298/10

Diskriminierung durch die im BAT festgelegte Vergütung nach Altersstufen und der Besitzstandswahrung bei der Überleitung in den TVöD – EGRL 78/2000 Art 2 und Art 6 Abs 1 – EUGrdRCh Art 28)

Tenor

1. Das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, das in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert und durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf konkretisiert worden ist, und insbesondere die Art. 2 und 6 Abs. 1 dieser Richtlinie sind dahin auszulegen, dass sie einer in einem Tarifvertrag vorgesehenen Maßnahme wie der in den Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehen, wonach sich innerhalb der jeweiligen Vergütungsgruppe die Grundvergütung eines Angestellten im öffentlichen Dienst bei dessen Einstellung nach dessen Alter bemisst. Insoweit beeinträchtigt die Tatsache, dass das Unionsrecht der betreffenden Maßnahme entgegensteht und dass diese in einem Tarifvertrag enthalten ist, nicht das in Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannte Recht, Tarifverträge auszuhandeln und zu schließen. EuGH, Urt, v. 8. Sept. 2011, C-2097/10 und C 298/10 (Tenor) weiterlesen

Kindererziehungszuschlag Beamtenrecht: VG Koblenz, Urteil vom 12.01.2011 (2 K 801/10.KO)

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 12.01.2011 (2 K 801/10.KO) entschieden, dass die gesetzliche Regelung, wonach der Erziehungszuschlag bei Bezug des Mindestruhegehalts nicht zusätzlich geleistet wird, wegen eines Verstoßes gegen das europarechliche Gebot der Entgeltgleichheit von Mann und Frau nicht anzuwenden ist.

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass der zusätzliche Erziehungszuschlag bei Bezug des Mindestruhegehalts nicht gewährt wird. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist diese Regelung mit dem europarechtlichen Gebot der Entgeltgleichheit von Mann und Frau nicht vereinbar und somit nicht anzuwenden. Kindererziehungszuschlag Beamtenrecht: VG Koblenz, Urteil vom 12.01.2011 (2 K 801/10.KO) weiterlesen

Frage der Kausalität bei Dienstunfallanerkennung

Frage der Kausalität bei Dienstunfallanerkennung

Ein Unfall im Sinne des Dienstunfallrechts liegt nur dann vor, wenn das auf äußerer Einwirkung beruhende Unfallereignis in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist und den Körperschaden verursacht hat (§ 31 BeamtVG). Es bedarf daher eines mehrfachen Zurechnungszusammenhanges: dem zwischen dem Dienst und dem Unfallereignis und dem zwischen dem Unfallereignis und dem Körperschaden.

Streitig ist oftmals der letztere Zusammenhang. Hier gilt nach der Rspr. die Theorie der wesentlich mitwirkenden Ursache. Frage der Kausalität bei Dienstunfallanerkennung weiterlesen

LAG Hamm Urteil vom 17.12.1998 – 4 Sa 630/98

LAG Hamm Urteil vom 17.12.1998 – 4 Sa 630/98

.1. Arbeitgeber und Gericht haben nicht nur die Zeugnissprache, sondern auch die gebräuchliche Gliederung eines qualifizierten Zeugnisses zu beachten, denn diese hat sich inzwischen weitgehend standardisiert. Welche Grundelemente ein qualifiziertes Zeugnis enthalten mus, ist in dem einen oder anderen Punkte noch umstritten. Es müssen nicht in jedem Zeugnis alle Gesichtspunkte ausführlich enthalten sein, sondern sie können auch zusammengefasst werden. LAG Hamm Urteil vom 17.12.1998 – 4 Sa 630/98 weiterlesen

BVerwG, innerdienstlicher Betrug, Urteil v. 4.05.2006, BVerwG 1 D 13.05

BVerwG, innerdienstlicher Betrug, Urteil v. 4.05.2006, BVerwG 1 D 13.05

In Fällen des innerdienstlichen Betrugs zum Nachteil des Dienstherrn ist der Beamte in der Regel aus dem Dienst zu entfernen, wenn im Einzelfall Erschwerungsgründe vorliegen, denen keine Milderungsgründe von solchem Gewicht gegenüberstehen, dass eine Gesamtbetrachtung nicht den Schluss rechtfertigt, der Beamte habe das Vertrauen endgültig verloren. Je gravierender die Erschwerungsgründe in ihrer Gesamtheit zu Buche schlagen, desto gewichtiger müssen die Milderungsgründe sein, um davon ausgehen zu können, dass noch ein Rest an Vertrauen zum Beamten vorhanden ist. Erschwerungsgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen, der Höhe des Gesamtschadens, der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlungen im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschungen stehen (…). Aus der Senatsrechtsprechung lässt sich der Grundsatz ableiten, dass bei einem Gesamtschaden von über 10 000 DM bzw. 5 000 € die Entfernung aus dem Dienst ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe gerechtfertigt sein kann (Beschluss vom 24. Februar 2005 BVerwG 1 D 1.05 m.w.N.).

 

BVerwG, Vorteilsannahme, Urt. v. 23.11.2006, 1 D 1/06

BVerwG, Vorteilsannahme, Urt. v. 23.11.2006, 1 D 1/06

Die Bemessung der Disziplinarmaßnahme hat sich daran zu orientieren, dass es sich bei Verstößen gegen § 70 Satz 1, § 54 Satz 2 BDG seit jeher grundsätzlich um sehr schwerwiegende Pflichtverletzungen handelt. Denn die uneigennützige, auf keinen privaten Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte stellt eine wesentliche Grundlage des Berufsbeamtentums dar. Daher ist es Zweck der Vorschriften, bereits den Anschein zu vermeiden, ein Beamter könne sich bei Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben aus Eigennutz durch sachwidrige Erwägungen beeinflussen lassen und für Amtshandlungen allgemein käuflich sein. Einen solchen Eindruck erweckt ein Beamter, der in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit Vorteile annimmt, auch dann, wenn er hierfür nicht pflichtwidrig handelt. BVerwG, Vorteilsannahme, Urt. v. 23.11.2006, 1 D 1/06 weiterlesen