Alle Beiträge von ribet-buse

EuGH, Urteil v. 25.11.2010, C-429/09 (Mehrarbeitsvergütung Feuerwehrleute)

EuGH, Urteil v. 25.11.2010, C-429/09 (Mehrarbeitsvergütung Feuerwehrleute)

1. Ein Arbeitnehmer, der, wie im Ausgangsverfahren Herr Fuß, als Feuerwehrmann in einem zum öffentlichen Sektor gehörenden Einsatzdienst beschäftigt ist und als solcher eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit abgeleistet hat, die die in Art. 6 Buchst. b der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vorgesehene wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreitet, kann sich auf das Unionsrecht berufen, um die Haftung der Behörden des betreffenden Mitgliedstaats auszulösen und Ersatz des Schadens zu erlangen, der ihm durch den Verstoß gegen diese Bestimmung entstanden ist. EuGH, Urteil v. 25.11.2010, C-429/09 (Mehrarbeitsvergütung Feuerwehrleute) weiterlesen

EuGH, Urteil v. 8.07.2010, C-246/09 (Bulicke)

 EuGH, Urteil v. 8.07.2010, C-246/09 (Bulicke)

Frist für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen Altersdiskriminierung – Verschlechterungsverbot – EGRL 78/2000 Art. 8 und 9

Tenor

1. Das Primärrecht der Union und Art. 9 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Verfahrensvorschrift nicht entgegenstehen, wonach derjenige, der bei der Einstellung wegen des Alters diskriminiert worden ist, seine Ansprüche auf Ersatz des Vermögens- und Nichtvermögensschadens gegenüber demjenigen, von dem diese Diskriminierung ausgeht, innerhalb von zwei Monaten geltend machen muss, sofern

– zum einen diese Frist nicht weniger günstig ist als die für vergleichbare innerstaatliche Rechtsbehelfe im Bereich des Arbeitsrechts,

– zum anderen die Festlegung des Zeitpunkts, mit dem der Lauf dieser Frist beginnt, die Ausübung der von der Richtlinie verliehenen Rechte nicht unmöglich macht oder übermäßig erschwert.

Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob diese beiden Bedingungen erfüllt sind.

 

EuGH, Urt, v. 8. Sept. 2011, C-2097/10 und C 298/10 (Tenor)

EuGH, Urt, v. 8. Sept. 2011, C-2097/10 und C 298/10

Diskriminierung durch die im BAT festgelegte Vergütung nach Altersstufen und der Besitzstandswahrung bei der Überleitung in den TVöD – EGRL 78/2000 Art 2 und Art 6 Abs 1 – EUGrdRCh Art 28)

Tenor

1. Das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, das in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert und durch die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf konkretisiert worden ist, und insbesondere die Art. 2 und 6 Abs. 1 dieser Richtlinie sind dahin auszulegen, dass sie einer in einem Tarifvertrag vorgesehenen Maßnahme wie der in den Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehen, wonach sich innerhalb der jeweiligen Vergütungsgruppe die Grundvergütung eines Angestellten im öffentlichen Dienst bei dessen Einstellung nach dessen Alter bemisst. Insoweit beeinträchtigt die Tatsache, dass das Unionsrecht der betreffenden Maßnahme entgegensteht und dass diese in einem Tarifvertrag enthalten ist, nicht das in Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannte Recht, Tarifverträge auszuhandeln und zu schließen. EuGH, Urt, v. 8. Sept. 2011, C-2097/10 und C 298/10 (Tenor) weiterlesen

Kindererziehungszuschlag Beamtenrecht: VG Koblenz, Urteil vom 12.01.2011 (2 K 801/10.KO)

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 12.01.2011 (2 K 801/10.KO) entschieden, dass die gesetzliche Regelung, wonach der Erziehungszuschlag bei Bezug des Mindestruhegehalts nicht zusätzlich geleistet wird, wegen eines Verstoßes gegen das europarechliche Gebot der Entgeltgleichheit von Mann und Frau nicht anzuwenden ist.

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass der zusätzliche Erziehungszuschlag bei Bezug des Mindestruhegehalts nicht gewährt wird. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz ist diese Regelung mit dem europarechtlichen Gebot der Entgeltgleichheit von Mann und Frau nicht vereinbar und somit nicht anzuwenden. Kindererziehungszuschlag Beamtenrecht: VG Koblenz, Urteil vom 12.01.2011 (2 K 801/10.KO) weiterlesen

Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Die Vorbemerkungen 3 a zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B sind durch das Beamtenversorgungsreformgesetz von 1998, das am 01.01.1999 in Kraft getreten ist, gestrichen worden, so dass die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage / Polizeizulage  wegfällt. Die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage ist für die Besoldungsgruppe A 10 und folgende mit dem 01.01.2008 entfallen.

Die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage wird für Besoldungsgruppen A 1 bis

A 9 zum 01.01.2011 entfallen. Dabei richtet sich die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage nicht nach der Besoldungsgruppenzugehörigkeit bei Eintritt in den Ruhestand, sondern nach der Besoldungsgruppenzugehörigkeit am Stichtag 31.12.1998.

Tritt also ein Polizeibeamter, der am 31.12.1998 nach A 10 (oder höher) besoldet wurde, vor dem 31.12.2007 in den Ruhestand, bleibt es bei der Ruhegehaltsfähigkeit

der Polizeizulage. Bei einem Polizeibeamten, der am 31.12.1998 in A9/Z besoldet wurde, bleibt die bereits zu diesem Zeitpunkt gewährte Polizeizulage bei einer Zurruhesetzung bis zum 31.12.2010 ruhegehaltsfähig, unabhängig davon, ob er noch A 11 oder 12 erreicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25.08.2011 erkannt, dass die Abschaffung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage verfassungsgemäß sei (2 C 22.10).

Frage der Kausalität bei Dienstunfallanerkennung

Frage der Kausalität bei Dienstunfallanerkennung

Ein Unfall im Sinne des Dienstunfallrechts liegt nur dann vor, wenn das auf äußerer Einwirkung beruhende Unfallereignis in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist und den Körperschaden verursacht hat (§ 31 BeamtVG). Es bedarf daher eines mehrfachen Zurechnungszusammenhanges: dem zwischen dem Dienst und dem Unfallereignis und dem zwischen dem Unfallereignis und dem Körperschaden.

Streitig ist oftmals der letztere Zusammenhang. Hier gilt nach der Rspr. die Theorie der wesentlich mitwirkenden Ursache. Frage der Kausalität bei Dienstunfallanerkennung weiterlesen

LAG Hamm Urteil vom 17.12.1998 – 4 Sa 630/98

LAG Hamm Urteil vom 17.12.1998 – 4 Sa 630/98

.1. Arbeitgeber und Gericht haben nicht nur die Zeugnissprache, sondern auch die gebräuchliche Gliederung eines qualifizierten Zeugnisses zu beachten, denn diese hat sich inzwischen weitgehend standardisiert. Welche Grundelemente ein qualifiziertes Zeugnis enthalten mus, ist in dem einen oder anderen Punkte noch umstritten. Es müssen nicht in jedem Zeugnis alle Gesichtspunkte ausführlich enthalten sein, sondern sie können auch zusammengefasst werden. LAG Hamm Urteil vom 17.12.1998 – 4 Sa 630/98 weiterlesen